Deutschlandradio-Hörfunkrat wählt Sachverständige für Verwaltungsrat
Ralf Seibicke und Prof. Dr. Volker Lilienthal sind vom Deutschlandradio-Hörfunkrat am 21. März als Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt worden. Die beiden Sachverständigen ergänzen den künftig zwölfköpfigen Verwaltungsrat in der neuen Amtsperiode. Für ihre Entsendung mussten sie im Hörfunkrat Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaftsprüfung oder Betriebswirtschaft bzw. in den Bereichen Rundfunkrecht, Medienwirtschaft oder Medienwissenschaft sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in einem der Bereiche nachweisen. Zuvor hatte sich eine Findungskommission des Hörfunkrats für jedes Aufgabenfeld auf jeweils einen Kandidaten aus dem Kreis der Bewerbungen der öffentlichen Ausschreibung verständigt. Die erstmals erfolgte Wahl und Entsendung der Sachverständigen für den Verwaltungsrat folgt den Vorgaben des Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Der Hörfunkratsvorsitzende Frank Schildt begrüßte die Wahl der Sachverständigen und die damit verbundene Mitsprachemöglichkeit des Aufsichtsgremiums: „Ich bin überzeugt, dass beide Fachleute die Arbeit des Verwaltungsrats mit ihrer nachgewiesenen Expertise unterstützen können.“
Ralf Seibicke beschäftigt sich seit seinem Studium mit dem Finanzsektor, davon etliche Jahre im Landesdienst in Sachsen-Anhalt. Nach seinem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (1979 bis 1983, Abschluss als Diplom-Ökonom), hatte er bis 1990 verschiedene Funktionen in der Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes Magdeburg inne, war dann bis 1991 Referatsleiter in der Haushaltsabteilung im Finanzministerium Sachsen-Anhalts und von 1997 bis 2002 Leiter der Präsidialabteilung beim Landesrechnungshof. 2002 wurde er zum Mitglied des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt ernannt und wurde ein Jahr später (bis 2015) dessen Präsident. Von 2007 bis 2016 war er überdies Mitglied der KEF als Stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender der AG 2 (Personalaufwendungen und Altersvorsorge).
Volker Lilienthal war bis zu seiner Berufung an die Universität Hamburg (Rudolf-Augstein-Stiftungsprofessur für Praxis des Qualitätsjournalismus) verantwortlicher Redakteur des Fachdienstes „epd medien“ in Frankfurt am Main. Im Wintersemester 2007/08 hatte er die Rudolf-Augstein-Stiftungsprofessur für Praxis des Qualitätsjournalismus bereits vertreten. Sein Studium der Journalistik an der Universität Dortmund schloss er 1983 als Diplom-Journalist ab. Darauf folgte ein Studium der Neueren Deutschen Literaturwissenschaft an der Universität Siegen, das Lilienthal 1987 mit der Promotion beendete. Seit 1989 war er Redakteur beim Evangelischen Pressedienst (epd), seit 1997 stellvertretender Ressortleiter und seit Januar 2005 Verantwortlicher Redakteur von „epd medien“. Prof. Lilienthal wirkt in mehreren Jurys von Medienpreisen mit, u. a. beim Otto Brenner Preis für Kritischen Journalismus. Mitherausgeber der Internationalen Zeitschrift für Journalismus MESSAGE seit 2012.
In seiner zweiten Sitzung setzte sich der im Januar neu konstituierte Hörfunkrat zudem mit der aktuellen Debatte über die Zukunft der Rundfunkfinanzierung auseinander. Ein Aspekt war dabei das aktuell diskutierte Indexmodell. Deutschlandradio wird bis Ende April gegenüber der KEF den Bedarf für die Beitragsperiode von 2021 bis 2024 anmelden. Der Hörfunkrat unterstützt die reguläre Anmeldung.
Ferner erteilte der Intendant Auskunft über die Ausspeisung der Deutschlandradio-Programme aus den Kabelnetzen von Unitymedia in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen und den diesbezüglichen Standpunkt des Hauses, kostenpflichtige Verbreitungs-Angebote nur dann abzuschließen bzw. weiterzuführen, wenn sie nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gegenüber der Allgemeinheit und den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern zu rechtfertigen sind.
Ausführlich informierte sich das Aufsichtsgremium über die geplante Berichterstattung der Deutschlandradio-Programme zur Europawahl. Jenseits der regulären Abbildung europäischer Themen in Magazinen und Reportagen wird es nach Angaben von Programmdirektor Andreas-Peter Weber zahlreiche Sonderprojekte geben. Der Hörfunkrat begrüßte in diesem Zusammenhang insbesondere die Fortsetzung des Video-Formats „Ich würde nie“. Deutschlandfunk Nova interviewt darin Spitzenpolitiker im Vorfeld der Wahl. „Ich würde nie“ wurde erstmals zur Bundestagswahl 2017 präsentiert und stieß plattformübergreifend auf große Resonanz.
Große Unterstützung bekundete der Hörfunkrat für die Sendungen, Programmaktionen und Veranstaltungen, die im Rahmen der „Denkfabrik“ Deutschlandradio stattfinden. In der Denkfabrik werden die großen Fragen der Zeit im Austausch mit Hörerinnen und Nutzern diskutiert, häufig in innovativen Formaten und mit hochkarätigen Kooperationspartnern. 1200 Themenvorschläge waren auf den Aufruf des Deutschlandradio-Intendanten Stefan Raue hin eingegangen, am Ende standen die Schwerpunkthemen „Sind wir in guter Verfassung?“ (70 Jahre Grundgesetz) und #ÜberMorgen (Klimawandel und Nachhaltigkeit). Im Rahmen der Denkfabrik ist gegenwärtig unter anderem die Reihe „Mein Grundgesetz“ im Deutschlandfunk zu hören, in der Hörerinnen und Hörer Verfassungsartikel kommentieren.
Bereits am Vorabend hatte sich der Programmausschuss des Hörfunkrats über die anstehenden Programmveränderungen bei Deutschlandfunk Kultur informiert. Das bundesweite Kulturprogramm wird sich ab Juli mit einem modernisierten Sendeschema präsentieren. Schon früher soll ein neuer und regelmäßiger „Entdecker-Podcast“ für Kinder zu hören sein. Darüber hinaus stellten sich die Programm-Hauptabteilungsleiter dem größtenteils neu besetzten Gremium vor und erläuterten ihre Arbeit.
Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hat seit diesem Jahr 45 Mitglieder und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Er stellt die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre.