Hörfunkrat ernennt Rundfunkdatenschutzbeauftragten
Gremium zieht Bilanz nach vier Jahren Tätigkeit
Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hat bei seiner Sitzung am 6. Dezember Dr. Reinhard Binder einstimmig als Rundfunkdatenschutzbeauftragten benannt. Wenn auch die Zustimmung des Verwaltungsrats vorliegt, wird Binder die Funktion ab 1. Januar 2019 für vier Jahre wahrnehmen. Der promovierte Jurist arbeitete bereits als Justiziar für mehrere ARD-Anstalten und entspricht den Anforderungen, die sich aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben. Er soll die Funktion nicht nur für Deutschlandradio, sondern auch für die Kooperationspartner BR, SR, WDR und ZDF wahrnehmen. Hörfunkratsvorsitzender Frank Schildt betonte die Effizienzgewinne, die durch die Zusammenarbeit ermöglicht werden. „Die Ernennung durch die Gremien der Anstalten und die Angliederung an die Gremiengeschäftsstellen stärkt auch die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht.“
Bei der letzten Sitzung des amtierenden Hörfunkrats genehmigte das Aufsichtsgremium den bereits vom Verwaltungsrat beschlossenen Jahres- und Konzernabschluss 2017 mit einem Überschuss in der Finanzrechnung in Höhe von rund 6,9 Mio. Euro und die Entlastung der Intendanten Dr. Willi Steul und Stefan Raue für das vergangene Geschäftsjahr. Darüber hinaus verabschiedete der Hörfunkrat den Wirtschaftsplan für 2019 und folgte damit einstimmig dem Votum des Verwaltungsrates. Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt im Ertrags- und Aufwandsplan mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 29,6 Mio. Euro ab. Hierbei verringern sich die Erträge im Vergleich zum Vorjahresplan um 1,0 Mio. Euro (0,4%) auf insgesamt 249,6 Mio. Euro. Die Aufwendungen verringern sich um 3,6 Mio. Euro (1,3%) auf insgesamt 279,1 Mio. Euro. Der Finanzplan weist einen Fehlbetrag in Höhe von 18,7 Mio. Euro aus. Darin enthalten ist die die Einstellung in die Rücklage für Beitragsmehrerträge in Höhe von 3,9 Mio. Euro.
Nach der vierjährigen Amtszeit des Hörfunkrats zog Frank Schildt eine Bilanz der Gremienarbeit. Als Vorsitzender hatte er drei Schwerpunkte zu Beginn der Amtsperiode formuliert. Schildt war mit dem Ziel angetreten, die im ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts geforderten Änderungen umzusetzen. Mit der Konstituierung des neuen Hörfunkrats im kommenden Jahr sei dieser Prozess abgeschlossen. Darüber hinaus hatte Schildt mehr Transparenz eingefordert. Auch hier habe es große Fortschritte gegeben, die Öffentlichkeit der Hörfunkratssitzungen und die breite Darstellung der Gremienarbeit im Internet sei bereits vor den einschlägigen Änderungen des Deutschlandradio-Staatsvertrags etabliert worden. Lediglich in der Diskussion über die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender gebe es nach wie vor Handlungsbedarf: „Die Debatte über eine zukunftssichere Finanzierung wird noch zu sehr von der Medienpolitik, Lobbygruppen und den betroffenen Häusern geführt – die Aufsichtsgremien als Spiegel und Stimme der Gesellschaft müssen in der Diskussion noch erkennbarer werden.“ Für die Zukunft gelte es auch zu überlegen, wie es gelingen könne, die Öffentlichkeit mehr als bisher für die Sitzungen des Hörfunkrats zu interessieren. Seit 2014 tagt das Gremium öffentlich.
In seinem Tätigkeitsbericht ging Intendant Stefan Raue insbesondere auf die „Denkfabrik“ Deutschlandradio und die Programmentwicklung bei Deutschlandfunk Kultur ein. Unter dem Dach der Denkfabrik (https://www.deutschlandfunk.de/denkfabrik.3633.de.html) sollen im kommenden Jahr die großen Themen der Zeit im Programm und bei Veranstaltungen diskutiert werden. Nahezu 1.200 Themenvorschläge von Hörerinnen und Hörern und aus dem Haus wurden dafür eingereicht, jetzt stehen mit „Sind wir in guter Verfassung? Recht. Gerechtigkeit. 70 Jahre Grundgesetz.“ und „#ÜberMorgen. Klimawandel. Nachhaltigkeit.“ die Schwerpunkte für 2019 fest.
Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue sieht in der großen Zahl der eingereichten Themenvorschläge ein Kompliment der Hörerinnen und Nutzer an die drei Programme von Deutschlandradio. „Die große Resonanz zeigt, dass unsere Hörerinnen und Hörer das Bedürfnis haben, zu debattieren. Und dass sie Deutschlandradio zutrauen, der richtige Ort für offene und faire Diskussionen zu sein.“ Dieser Herausforderung stelle man sich gerne, denn das entspreche genau dem Auftrag, den die Politik Deutschlandradio ins Stammbuch geschrieben habe: eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu fördern.
Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Programms von Deutschlandfunk Kultur berichtete Raue von der Arbeit von fünf Projektgruppen, die im Sommer ihre Arbeit aufgenommen haben und bis Jahresende konkrete Ideen für die Themen „Kakadu“, „Nachrichten“, „Leuchtturm“, „Stilistik“ und „Wochenende“ entwickeln. Die Umsetzung der Konzepte ist nach Bestätigung durch die Geschäftsleitung bis Juli 2019 geplant, die ersten Zwischenergebnisse seien „sehr ermutigend“, so Raue.
Zur Sitzung des Hörfunkrats wurde zudem der Bericht über die programmlichen Leistungen von Deutschlandradio 2016-2018 vorgestellt. Die Mitglieder stellten fest, dass die eingegangenen programmlichen Selbstverpflichtungen für den Berichtszeitraum erfüllt wurden.
Deutschlandradio habe in den vergangenen Jahren auch erfolgreiche Antworten auf das veränderte Mediennutzungsverhalten gefunden. Nicht zuletzt mit der Dlf Audiothek, den zahlreichen Podcasts und dem neuen Hörspielportal gebe es reichweitenstarke Innovationen für diejenigen, die unabhängig vom linearen Programm die Angebote der drei Deutschlandradio-Programme nutzen wollten. Darüber hinaus habe der Deutschlandfunk 2017 mit @mediasres als einziger Sender ein werktägliches aktuelles Medienmagazin eingerichtet, das mit seiner Fachredaktion medienpolitische, -ethische, -wirtschaftliche und –pädagogische Fragestellungen beleuchtet. Die Freitagssendung @mediasres. Im Dialog bietet Hörerinnen und Hörern die Möglichkeit zu medienorientierten Themen live direkt Stellung zu beziehen.
Der ebenfalls vorgelegte Bericht über die Zusammenarbeit mit ARD und ZDF gibt eine Übersicht über die zahlreichen bestehenden und neuen Kooperationen auf technischer, administrativer und programmlicher Ebene. Bei seiner Gründung vor 25 Jahren wurde Deutschlandradio in § 5 des Deutschlandradio-Staatsvertrags zur Kooperation mit ARD und ZDF verpflichtet. Dies führt zu inzwischen langjährig erprobter Zusammenarbeit im gemeinsamen Hörfunkkorrespondentennetz von ARD und Deutschlandradio, beim Einkauf oder der Gehaltsabrechnung. Durch den im Jahr 2017 begonnenen Prozess „Auftrag- und Strukturoptimierung“ kamen weitere Kooperationen etwa im Bereich der technischen Infrastruktur oder der Archive und Dokumentation hinzu, die zukünftig Kosten sparen sollen. Bei der Ausbildung kooperiert Deutschlandradio seit Jahren mit der Deutschen Welle.
Intensiv setzte sich der Hörfunkrat mit einer Informationsvorlage zur geschlechtergerechten Sprache bei Deutschlandradio auseinander. Im Auftrag des Intendanten hatte eine Arbeitsgruppe Empfehlungen für die Außen- und Innenkommunikation entwickelt, die als Orientierungshilfe für diskriminierungsfreie Formulierungen dienen soll. Die lebhafte Diskussion im Haus und im Gremium zeige die Notwendigkeit einer Verständigung über das Thema, so Intendant Raue. Der Hörfunkratsvorsitzende betonte, es sei wichtig, eine Sprache zu finden, die niemanden ausschließe und zugleich dem Radio als Medium des gesprochenen Worts gerecht werde. Es sei der Arbeitsgruppe gelungen, Vorschläge zu machen, die Sprache nicht in starre Formeln pressten.
Auf seiner abschließenden Jahressitzung erörtert der Hörfunkrat regelmäßig die Themen von Lob, Beschwerden und Kritik, die an den Deutschlandradio-Hörerservice herangetragen werden. Die Zahl der Kontakte liegt mit 125.861 im Zeitraum von Januar bis Oktober 2018 auf einem konstant hohen Niveau, auffällig sei jedoch die Zunahme von unsachlicher, nicht konkret themenbezogener und aggressiv vorgetragener Kritik sowie von persönlichen Beleidigungen. Hörfunkrats-Vorsitzender Frank Schildt bezeichnete die vorgelegte Übersicht als wichtigen Gradmesser, der sich etabliert habe, zugleich aber deutlich den Bedarf nach einer umfassenden Strategie im Umgang mit verrohter Sprache anzeige. Der Hörfunkrat regte an, diese Entwicklung auch in den Deutschlandradio-Programmen zu thematisieren.
Bereits am Vortag hatte sich der Programmausschuss mit den Religionssendungen von Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur und den geplanten Veränderungen im Programm von Deutschlandfunk Kultur befasst. Die Mitglieder von Programmausschuss und Hörfunkrat hatten in ihrer Septembersitzung die Programmverantwortlichen von Deutschlandfunk Kultur aufgefordert, sie über die geplanten Veränderungen regelmäßig und ausführlich zu unterrichten. Programmdirektor Andreas Weber erklärte, die Arbeitsgruppen hätten kreative und überzeugende Konzepte erarbeitet, um die jeweiligen Sendestrecken und Elemente zeitgemäß weiterzuentwickeln. Noch vor Weihnachten würden die Ergebnisse der Hausöffentlichkeit präsentiert.
Drei vorliegende Programmbeschwerden wurden als unbegründet abgelehnt. Doris Krönig, Vorsitzende des Programmausschusses, zog in ihrer letzten Sitzung eine Bilanz der Ausschussarbeit in den zurückliegenden Jahren. Die Arbeit des Programmausschusses habe in den Jahren seiner Existenz an Bedeutung gewonnen, seine Mitglieder verstünden sich als kritische Unterstützer der Programmschaffenden: „Wir haben unsere Arbeit aus einer großen Verbundenheit zu den drei Deutschlandradio-Programmen geleistet; das war für uns der Ansporn, die Programme, aber auch vorgetragene Kritik immer wieder ernsthaft zu prüfen und zu hinterfragen.“
Mit der Sitzung endete die vierjährige Amtszeit des Hörfunkrats. Auf der abschließenden Sitzung wurde die Geschäftsordnung des Gremiums an die geänderten Vorgaben aus Satzung und Deutschlandradio-Staatsvertrag angepasst. Der Hörfunkratsvorsitzende informierte das Gremium, dass vier Bewerbungen für die vom künftigen Hörfunkrat zu wählenden Sachverständigen für den Verwaltungsrat vorliegen. Der neue Hörfunkrat, dem ab dem kommenden Jahr 45 Mitglieder angehören, konstituiert sich am 10. Januar 2019 in Berlin.
Der Deutschlandradio-Hörfunkrat stellt die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Der Hörfunkrat tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Amtszeit beträgt zukünftig fünf Jahre.