Der Deutschlandradio-Hörfunkrat befasste sich bei seiner Sitzung am 6. September im Berliner Funkhaus mit der Satzung der Körperschaft des öffentlichen Rechts Deutschlandradio und stimmte der vom Verwaltungsrat am 23. August beschlossenen geänderten Satzung zu. Mit dem Beschluss wurden die Vorgaben aus dem geänderten Deutschlandradio-Staatsvertrag umgesetzt.
Auf den Weg gebracht wurde auch die Wahl von zwei Sachverständigen durch den Hörfunkrat in den Verwaltungsrat. Die eigentliche Wahl obliegt dem ab Januar 2019 neu zusammengesetzten Hörfunkrat. Um eine zügige Besetzung zu ermöglichen, hatte der amtierende Hörfunkrat im Mai beschlossen, die Wahl nach den staatsvertraglich festgelegten Kriterien vorzubereiten. Dafür wurde nun ein entsprechender Text für eine öffentliche Ausschreibung verabschiedet. Der amtierende Hörfunkrat wird die eingehenden Interessensbekundungen nur mit Blick auf die Einhaltung der staatsvertraglichen Anforderungen prüfen und sie dem am 1. Januar 2019 amtierenden Hörfunkrat übergeben.
Bei seiner dritten Sitzung im laufenden Jahr verabschiedete der Hörfunkrat auch eine Satzung über den Rundfunkdatenschutzbeauftragten. Erklärtes Ziel ist dabei die Schaffung eines gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit weiteren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die damit verbunden Möglichkeit zur Ressourcenschonung wird vom Hörfunkrat ausdrücklich unterstützt.
Breiten Raum nahm die Diskussion über die von Intendant Stefan Raue angestoßene „Denkfabrik“ ein. Bis Mitte August waren Mitarbeiter, Hörerinnen und Nutzer aufgerufen, Themenideen für ein oder mehrere Schwerpunktthemen für das Jahr 2019 einzureichen. 1.192 Themenvorschläge gingen innerhalb kurzer Zeit ein. Diese Resonanz, so Stefan Raue, habe ihn und das Team der Denkfabrik überrascht und beeindruckt: „Die große Zahl von Mails, Posts, Briefen und ‚Denkzettelpostkarten‘ zeigt, dass unsere Hörerinnen und Nutzer ein großes Bedürfnis nach Austausch haben. Und dass sie Deutschlandradio zutrauen, der Ort zu sein, bei dem die Themen, die sie beschäftigen, offen und fair angesprochen und diskutiert werden können.“ Alle, die Themen vorgeschlagen hätten, bekämen eine Antwortmail, in der das weitere Verfahren erklärt werde; im Programmheft werde das Thema breit aufgegriffen und er freue sich natürlich, wenn die Ideengeber im kommenden Jahr an Sendungen oder Veranstaltungen der Denkfabrik teilnähmen.
Bei der Erörterung der aktuellen medienpolitischen Themen ging Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue insbesondere auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ein. Die Richter haben darin nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des Beitrags bestätigt, sondern noch einmal die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervorgehoben. Das „klare Bekenntnis“ sei verbunden gewesen mit einer klaren Aufgabenbeschreibung. Die Beitragsbefreiung für Zweitwohnungen bedeute allerdings noch Unsicherheiten mit Blick auf die Entwicklung des Beitragsaufkommens. Hörfunkratsvorsitzender Frank Schildt unterstrich, das Urteil stärke Deutschlandradio in der medienpolitischen Debatte den Rücken: „Die Verfassungsrichter haben den Rahmen für die Entwicklung öffentlich-rechtlicher Qualitätsangebote sowohl in finanzieller als auch in inhaltlicher Hinsicht bestätigt und aktualisiert.“
Der Intendant erinnerte außerdem daran, dass Deutschlandradio mit seinen Programmen laut der jüngsten MA Audio 2018 II so viele Hörerinnen und Hörer wie nie zuvor erreiche – 2,59 Millionen Menschen werktäglich. Klar an der Spitze liege der Deutschlandfunk, der die 2-Millionen-Marke überschritten habe und damit in die Top 10 der meistgehörten Sender in Deutschland aufgestiegen sei.
Das Medienmagazin Meedia habe diese Zahlen nun mit den so genannten AWA-Zahlen verglichen, der Reichweitenanalyse von Printpublikationen, und komme zu dem Schluss, dass der Deutschlandfunk jetzt so viele Hörerinnen und Hörer habe wie Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung zusammen Leser hätten.
Zusätzlich falle positiv auf, dass man in allen Altersgruppen Hörerinnen und Hörer dazugewonnen habe – auch bei den 30- bis 49-jährigen, die Umfragen zufolge besonders oft kritisch gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingestellt seien.
Das Medienmagazin Meedia habe diese Zahlen nun mit den so genannten AWA-Zahlen verglichen, der Reichweitenanalyse von Printpublikationen, und komme zu dem Schluss, dass der Deutschlandfunk jetzt so viele Hörerinnen und Hörer habe wie Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung zusammen Leser hätten.
Zusätzlich falle positiv auf, dass man in allen Altersgruppen Hörerinnen und Hörer dazugewonnen habe – auch bei den 30- bis 49-jährigen, die Umfragen zufolge besonders oft kritisch gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingestellt seien.
Der Hörfunkrat befasste sich außerdem ausführlich mit den in der Diskussion stehenden Programmveränderungen bei Deutschlandfunk Kultur. Er folgte dabei dem Votum des Programmausschusses, der sich bereits am Vorabend mit den Planungen auseinandergesetzt hatte. Danach nimmt der Hörfunkrat den Sachstand zum angestoßenen Programmprozess zur Kenntnis. Er erwartet eine weitere Vorlage, wenn die Arbeit der eingesetzten Projektgruppen im Haus eine grundsätzliche Richtung der möglichen Programmreform konkret erkennen lässt und bittet darum, im Folgenden weiter eng informiert zu werden. Intendant Stefan Raue betonte, das Haus gehe in eine offene Diskussion, in dem die Redaktionen eng eingebunden würden und ernsthaft alle Optionen und Alternativen erörtert würden. Gleichwohl stehe die Geschäftsleitung vor der Aufgabe, immer wieder kritisch zu prüfen, wo im Programm welche Ressourcen eingesetzt würden.
Der Programmausschuss des Hörfunkrats befasste sich neben der Programmstrategie mit der Entwicklung der Wissenschaftsberichterstattung im Deutschlandfunk, der Arbeit des Deutschlandradio-Hauptstadtstudios und einer ersten Bilanz der Dlf Audiothek nach dem Launch vor einem Jahr. Zwei aktuelle Programmbeschwerden wurden zurückgewiesen, da keine Verletzung der Programmgrundsätze vorliege.