Die Sitzungen des Hörfunkrates und seiner Ausschüsse waren im Jahr 2020 stark geprägt von der Corona-Pandemie.
Die Hörfunkratssitzung im März musste aus Gründen des Gesundheitsschutzes abgesagt werden. Der Informationsfluss war dennoch gesichert. Deutschlandradio hielt die Gremienmitglieder über alle relevanten Entwicklungen in den Funkhäusern permanent informiert. Dies betraf die Corona-Lage, aber auch alle programmlichen Geschehnisse, wie z. B. die Änderungen an den Programmschemata, um den ganzen Tag über und in allen Sendestrecken aktuell über das Virus und seine Auswirkungen berichten zu können. Umgekehrt nahmen die Hörfunkratsmitglieder trotz der Pandemielage ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten umfassend wahr.
Das neue Telemedienkonzept wurde am 30. Oktober 2020 vorgelegt. Der Drei-Stufen-Test, für den die Grundlagen mit der Schaffung eines nichtständigen Ausschusses und entsprechender Richtlinien bereits 2019 geschaffen wurden, wurde daher erst in der Sitzung per Videoschaltkonferenz am 3. Dezember 2020 eingeleitet.
Aufgrund seiner Relevanz für die kritische Beobachtung des Gesamtprogramms traf sich der Programmausschuss am 20. Mai 2020 in einer Video-/Audiokonferenz. Hierbei ging es ganz wesentlich um einen Austausch über die journalistischen Angebote von Deutschlandradio in Corona-Zeiten.
Ähnlich verfuhr der Wirtschafts- und Finanzausschuss, der am 21. Juli und am 30. Oktober 2020 virtuell zusammenfand und dem Hörfunkrat dabei empfahl a) dem Konzernabschluss für das Jahr 2019 und b) dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 zuzustimmen.
Der Hörfunkrat selbst konnte bis dato aus juristischen Gründen noch nicht zu einer fernmündlichen Sitzung zusammentreten. Um dem Wunsch nach Austausch innerhalb des Gremiums und mit Vertreter*innen von Deutschlandradio zu entsprechen und der Aufsichtspflicht nachzukommen, fand am 4. Juni 2020 im Rahmen einer Video-/Audiokonferenz eine „Aktuelle Stunde“ des Hörfunkrates statt.
In der Sommerzeit standen zwei Aspekte im Vordergrund: die Organisation eines Tagungsortes in Berlin, der allen Abstands- und Hygieneregeln entspricht, sowie die Überlegungen, ob und wie man rechtlich konform künftig auch digital tagen kann.
Der gefundene Ergänzungstext der Geschäftsordnung des Hörfunkrates wurde bei seiner Präsenzsitzung am 10. September 2020 einstimmig beschlossen. Diese fand auf fast 790 qm in der Kongresshalle am Berliner Alexanderplatz statt.
Weitere prägende Themen dieser Sitzung waren:
- Der Jahres- und Konzernabschluss 2019 (einschließlich Bericht des Vorsitzenden des Wirtschafts- und Finanzausschusses)
- Die Entlastung des Intendanten für das Jahr 2019
- Der nachgeholte Jahresbericht 2019 des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten Dr. Reinhart Binder
- Der Jahresbericht 2019 der Gleichstellungsbeauftragten
- Die intensive Aussprache über mehrere Programmbeschwerden
- Sowie die äußerst erfreulichen Ergebnisse der MA Audio 2020 II und ebenso erfolgreichen Online-Nutzungszahlen der drei Deutschlandradio-Programme.
Der Programmausschuss hatte sich am Abend zuvor folgenden Themen gewidmet:
- Gendergerechte Sprache in der Moderation – sinnvoll oder störend?
- Dr. Ralf Müller-Schmid und seine Ideen für Deutschlandfunk Kultur als neuer Programmverantwortlicher
- Lena Lotte Stärk und Christian Schütte und ihre Ideen für Deutschlandfunk Nova als neue Programmverantwortliche
- Aktuelle Programmbeschwerden*
*Zu den Angeboten:
- Meldung in den Deutschlandfunk-Nachrichten am 4. Mai 2020 zum Thema „Seenotrettung im Mittelmeer“
- Beitrag in den Informationen am Abend (Deutschlandfunk) am 2. August 2020 über die „Corona-Lage im bayerischen Mamming“
Verstöße gegen Programmgrundsätze konnte der Ausschuss nicht feststellen, weshalb die Beschwerden als nicht abhilfefähig beschieden wurden. Gleichwohl attestierten die Ausschussmitglieder sprachliche Mängel. Die Chefredakteurin des Deutschlandfunks wurde gebeten, mit der zuständigen Redaktion/dem Autor das Gespräch zu suchen.
Ein Thema, über das sich der Hörfunkrat im Jahr 2020 fortlaufend hat unterrichten lassen, war die Umsetzung des Staatsvertrages zur Neufestsetzung des Rundfunkbeitrages.
Außerdem wurden die Transparenz-Maßnahmen des Hörfunkrates im Jahr 2020 konsequent weiter umgesetzt.
Die stark steigenden Infektionszahlen haben den Vorsitzenden dazu veranlasst, sehr rechtzeitig und im Einvernehmen mit dem Präsidium zu beschließen, dass die Sitzungen des Hörfunkrates und seiner Ausschüsse im Dezember per Videoschaltkonferenz durchgeführt werden.
Den Anfang machte am 19. November 2020 der Nichtständige Ausschuss Drei-Stufen-Test. In seiner virtuellen Sitzung kamen seine Mitglieder zu dem Schluss, dem Hörfunkrat zu empfehlen, das Genehmigungsverfahren nach § 11 f RStV zur Angebotsbeschreibung „Telemedienkonzept“ auf Antrag des Intendanten vom 20. Oktober 2020 gemäß Ziffer II. Abs. 2 der Genehmigungsrichtlinien (GRL) vom 28. Januar 2020 zu eröffnen.
Dieser Empfehlung ist der Hörfunkrat in seiner Sitzung per Videoschaltkonferenz am 3. Dezember 2020 einstimmig gefolgt.
Weitere prägende Themen dieser Sitzung waren:
- Die Genehmigung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2021 gemäß § 20 Absatz 2 des Staatsvertrages (einschließlich Bericht des Vorsitzenden des Wirtschafts- und Finanzausschusses)
- Der Arbeitsbericht des Vorsitzenden gemäß § 1.4 der Geschäftsordnung
- Die Denkfabrik – Bilanz 2020 und Ausblick
- Die jährliche Übersicht über die Themen von Lob, Beschwerden und Kritik an Deutschlandradio
- Der jährliche Bericht über die Zusammenarbeit mit ARD und ZDF gemäß § 5 Deutschlandradio Staatsvertrag
- Der zweijährige Bericht über die programmlichen Leistungen und Perspektiven von Deutschlandradio 2020 – 2022
Tags zuvor hatte sich der Programmausschuss per Video zusammengeschaltet. Themen waren:
- Die US-Wahl 2020 – Eindrücke der USA-Korrespondentin Doris Simon
- Bericht des Programmdirektors über relevante Entwicklungen in den Programmen von Deutschlandradio
- Aktuelle Programmbeschwerde*
- Kommentar „Brandstiftung darf sich nicht lohnen“ von Silke Hasselmann vom 11. September 2020, in: Studio 9 (Deutschlandfunk Kultur) und „Themen der Woche“ (Deutschlandfunk).
Verstöße gegen Programmgrundsätze konnte der Ausschuss nicht feststellen, weshalb die Beschwerde als nicht abhilfefähig beschieden wurde. Gleichwohl haben die Mitglieder des Programmausschusses gegenüber den Programmverantwortlichen in der Sitzung deutlich gemacht, dass sie folgende Aspekte der journalistischen Arbeit als sehr gewichtig ansehen:
- Ein sensibler Umgang mit Sprache im historischen Kontext.
- Bei der Abbildung eines breiten Meinungsspektrums die Pro- und Contra-Darstellung durchgehend auf allen Ausspielwegen nutzen.
- Bei aller notwendiger Zuspitzung muss die Argumentation in allen Kommentaren grundsätzlich stimmig sein.
Die nächste Sitzung des Hörfunkrates findet am 11. März 2021 statt.