Bericht über die Zusammenarbeit mit ARD und ZDF

Gemäß § 5 des Deutschlandradio-Staatsvertrages gibt der Intendant jährlich einen Bericht über die Kooperationen mit den Landesrundfunkanstalten der ARD und dem ZDF heraus.

Der Bericht schließt jeweils an die vorangegangenen Kooperationsberichte an und ergänzt diese durch die aktualisierten Vorhaben und Zahlen.
Der Bericht über die Zusammenarbeit mit ARD und ZDF zum Download.