Denkmalschutz ist eine vom Gesetzgeber übertragene hoheitliche Aufgabe, die in NRW sogar Verfassungsrang genießt. 1980 wurde das Denkmalschutzgesetz NRW verabschiedet, für dessen Ausübung und Einhaltung das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständig ist. Dieses Amt ist eine Genehmigungsbehörde, die sich dementsprechend in ihrer Arbeit auf Gesetzesparagraphen stützt, ähnlich einer Bauaufsichtsbehörde.
Paragraph 1 des Denkmalschutzgesetzes definiert die Aufgaben der zuständigen Behörde. Sie muss die Denkmäler schützen und pflegen, sie wissenschaftlich erforschen und das Wissen über diese Denkmäler in der Öffentlichkeit verbreiten. Dieses „Schützen“ bedeutet in der Praxis eine Unterschutzstellung eines Objektes, nachdem in einer wissenschaftlichen Untersuchung der Denkmalwert eines Objektes festgestellt wurde. Dies betrifft nicht nur Gebäude, auch Grünflächen – hier in Köln z. B. der Äußere und Innere Grüngürtel –, Grabsteine oder bewegliche Objekte, wie das Kölner Ratsschiff, können unter Denkmalschutz gestellt werden. Das „Pflegen“ bedeutet, dass ein Denkmaleigentümer alle Arbeiten an seinem Denkmal – von der einfachen Instandhaltung bis hin zur komplexen Sanierung – mit der Denkmalbehörde fachlich abstimmen muss. Dabei wird er von der Behörde beraten, wie die Arbeiten denkmalgerecht ausgeführt werden sollen und welche Materialien zu verwenden sind. Am Ende eines solchen Abstimmungsprozesses steht dann die denkmalrechtliche Erlaubnis.
Das Deutschlandfunk-Hochhaus stellt einen wichtigen Baustein in der Entwicklung der Stadt Köln zu einem national bedeutenden Medienstandort dar. Im Hinblick auf seinen Denkmalwert ist dieser Gebäudekomplex, neben seiner architektonischen Qualität, bedeutend für die Geschichte des Ortes und die Kulturgeschichte im Allgemeinen.
Eine praktische Denkmalpflege arbeitet nie museal oder rein konservierend, auch wenn dies hier und da in der Öffentlichkeit angenommen wird. So ist es selbstverständlich, dass Deutschlandradio immer wieder seinen Sendebetrieb und seine Technik an die neuesten Anforderungen anpassen kann. Auch die einzelnen Büroetagen können den Gestaltungen einer zeitgemäßen Arbeitswelt folgen. Es gibt allerdings auch sensible Bereiche. So ist die Gestaltung des großen Kammermusiksaals mitsamt seiner vorhandenen Materialität schützenswert, sodass im Falle einer Sanierung die gleichen Materialien in der gleichen Gestaltungsweise ersetzt werden müssen. Auch im Hinblick auf die Fassadensanierung wird man in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess mit der Denkmalpflege darauf hinwirken, dass die Farbigkeit und das Fassadenmaterial denkmalgerecht erhalten oder gleichwertig ersetzt werden.
Am 16. Dezember 1960 wurde per Bundesgesetz für Rundfunkanstalten der Deutschlandfunk als Langwellensender für ganz Deutschland und das europäische Ausland gegründet. Zwei Jahre später nahm er in Köln seinen Funkbetrieb auf. Zunächst in einem kleinen Gebäude, das auf dem Areal der Villa des Tabakhändlers Heinrich Neuerburg in der Lindenallee 7 im Stadtteil Marienburg errichtet wurde.
Parallel zum Bau des Deutschlandfunk-Hochhauses realisierte man auf einem gemeinsamen Gebäudesockel das „Schwester“- Hochhaus für die Deutsche Welle, die im Gegensatz zum Langwellensender Deutschlandfunk auf der Kurzwelle das weltweite Ausland mit Sendebeiträgen versorgte. Nach der Wende fusionierte der Deutschlandfunk mit den Programmen RIAS Berlin und DS Kultur zum nationalen Informations- und Kultursender Deutschlandradio. Seit 1994 bietet Deutschlandradio mit seinen Programmen Hörfunkangebote für Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern und ist damit einzigartig in der deutschen Medienlandschaft. Während die Deutsche Welle 2003 nach Bonn umzog und 2021 ihr Kölner Sendehochhaus abgerissen wurde, hielt Deutschlandradio dem Rundfunkund Medienstandort Köln, der eine Spitzenposition in Deutschland hat, die Treue. Neben dem WDR als größtem öffentlich-rechtlichen Sender in der EU ist mit dem Deutschlandfunk einer der bedeutendsten Hörfunksender in Köln zu Hause. Mit der nun zukünftig denkmalgerechten Sanierung des Gebäudekomplexes setzen die Intendanz und die Liegenschaftsverwaltung des Senders ein klares und positives Signal für das zeitgemäße und ökologisch sinnvolle „Bauen im Bestand“ und den „Erhalt von Bausubstanz“.
Dr. Thomas Werner
Nach seinem Studium der Architektur und anschließend der Kunstgeschichte promovierte Thomas Werner 2001 an der Universität zu Köln im Fachgebiet Architekturgeschichte. Neben seinem architektonischen Schaffen bei bekannten Architekturbüros übte er verschiedene Lehrtätigkeiten als Gastprofessor aus. Themenschwerpunkte u. a.: Denkmal und Bauen im Bestand. Nach seiner Tätigkeit als Projektleiter der Stadt Köln für das Gerling Quartier wurde er 2012 zum Stadtkonservator ernannt.
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