Presseinformation, 13. Dezember 2024
Der Hörfunkrat von Deutschlandradio hat auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 12. Dezember die Einführung eines Qualitätssicherungsleitfadens für die Angebote von Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova beschlossen. Der Leitfaden für den Hörfunkrat und seine Ausschüsse tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Das Regelwerk formuliert Standards, Zuständigkeiten und Verfahren bei der Kontrolle der journalistischen Angebote durch das Gremium. Für die weitere Koordinierung benannte der Hörfunkrat eine fünfköpfige Steuerungsgruppe, die unter anderem erste Vorschläge für zu prüfende Programmangebote entwickelt.
Einstimmig genehmigte das Aufsichtsgremium den Wirtschaftsplan für das Jahr 2025. Den geplanten Erträgen in Höhe von 275,1 Mio. Euro stehen Aufwendungen in Höhe von 292,7 Mio. Euro gegenüber. Die Differenz kann planmäßig aus eigenen Mitteln gedeckt werden. Der Wirtschaftsplan orientiert sich an dem im 24. KEF-Bericht anerkannten Finanzbedarf.
Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hatte sich im Januar 2024 neu konstituiert. Das 45-köpfige Gremium blicke auf ein „äußerst ereignis- und ertragreiches Jahr“ zurück, erklärte die Hörfunkratsvorsitzende Katrin Hatzinger. Im Mittelpunkt standen die Reformdiskussionen der Länder zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, an denen sich das Gremium aktiv beteiligt hat, sowie die Umsetzung der Vorgaben des überarbeiteten Medienstaatsvertrags, der den Aufsichtsgremien weitreichende Aufgaben bei der Überwachung der Programmqualität übertragen hat. Hatzinger betonte die zunehmende Relevanz des Austauschs und der Abstimmung mit der Gremienvertreterkonferenz der ARD und dem ZDF-Fernsehrat. Es gebe viele gemeinsame Themen, nicht zuletzt aufgrund der geplanten Einrichtung eines Medienrates durch den Reformstaatsvertrag.
Im Sommer hatte der Hörfunkrat darüber hinaus einen nichtständigen Ausschuss „Digitales und Innovation“ eingerichtet, der als Thinktank die Entwicklung der Deutschlandradio-Programme begleitet. Mit einer internen Evaluierung sollen zudem aktuell Stärken, Schwächen und Optimierungspotenziale der Gremienarbeit identifiziert werden. Angesichts der erweiterten Aufgaben wird das Deutschlandradio-Gremienbüro ab nächstem Jahr von insgesamt drei Mitarbeitenden betreut.
In seinem Tätigkeitsbericht informierte Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue den Hörfunkrat über den aktuellen Stand der Reformpläne der für die Medienpolitik zuständigen Bundesländer. Im Oktober hatten die Länder Vorschläge für einen geänderten Auftrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgelegt, diese sind mittlerweile bestätigt worden. Wegen der ausstehenden Festsetzung des Rundfunkbeitrags hatten ARD und ZDF im November unabhängig davon eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Deutschlandradio ist in diesem Verfahren nur mittelbar beteiligt, da es durch die fehlende Bestätigung der Länder nicht beschwert ist. Aus Sicht von Deutschlandradio genießt aber auch in Zukunft die staatsferne Organisation der Beitragsfestsetzung oberste Priorität. Ausdrücklich begrüßt wird von Deutschlandradio das klare Bekenntnis zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als tragende Säule der Demokratie, so Raue: „Einige der mit dem Reformstaatsvertrag beschlossenen Ideen sehen wir als Bestätigung für unseren Weg, der unter anderem mit der Deutschlandradio-Denkfabrik stark auf Publikumsdialog setzt und auf dem wir mit Deutschlandfunk Nova ein junges Programm fest im digitalen Raum etabliert haben.“ In der Diskussion betonte Katrin Hatzinger die Bereitschaft des Hörfunkrates, sich im Austausch mit dem Publikum stärker einzubringen.
Seit dem Jahr 2015 informiert sich der Hörfunkrat anhand einer umfangreichen Übersicht über die Themen von Lob, Beschwerden und Kritik. Neben dem Hörerservice kommt dabei auch den sozialen Netzwerken eine wichtige Rolle zu. Von Januar bis Oktober 2024 verzeichnete der Hörerservice rund 62.000 Kontakte, eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Häufig angesprochene Themen waren wie im Vorjahr der Nahost-Konflikt, die Berichterstattung über die AfD und den Krieg in der Ukraine. Der vollständige Bericht wird auf der Website des Hörfunkrats veröffentlicht.
Der fortschreitende Umstieg der Programmverbreitung von UKW auf DAB+ bildete einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen. Für Deutschlandradio erläuterte Verwaltungs- und Betriebsdirektor Rainer Kampmann den aktuellen Stand und die nächsten geplanten Schritte. Mittlerweile habe der DAB+ Umstieg nicht nur in vielen europäischen Ländern, sondern auch in Deutschland deutlich an Fahrt aufgenommen. Der Umstieg auf DAB+ verspricht einen niedrigeren Energieverbrauch und zugleich eine verbesserte Akustik; auch hier sende Deutschlandradio mit einer hohen Datenrate ein deutliches Signal für die neuen technologischen Möglichkeiten. Der komplette Umstieg von UKW auf DAB+ werde allerdings nur gelingen, wenn er auch für die privaten Rundfunkbetreiber attraktiv sei, erklärte Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue. Der Hörfunkrat unterstützt die weitere Digitalisierung ausdrücklich und macht sich dabei für eine intensive Informationskampagne stark.
Der Hörfunkrat von Deutschlandradio hat auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 12. Dezember die Einführung eines Qualitätssicherungsleitfadens für die Angebote von Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova beschlossen. Der Leitfaden für den Hörfunkrat und seine Ausschüsse tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Das Regelwerk formuliert Standards, Zuständigkeiten und Verfahren bei der Kontrolle der journalistischen Angebote durch das Gremium. Für die weitere Koordinierung benannte der Hörfunkrat eine fünfköpfige Steuerungsgruppe, die unter anderem erste Vorschläge für zu prüfende Programmangebote entwickelt.
Einstimmig genehmigte das Aufsichtsgremium den Wirtschaftsplan für das Jahr 2025. Den geplanten Erträgen in Höhe von 275,1 Mio. Euro stehen Aufwendungen in Höhe von 292,7 Mio. Euro gegenüber. Die Differenz kann planmäßig aus eigenen Mitteln gedeckt werden. Der Wirtschaftsplan orientiert sich an dem im 24. KEF-Bericht anerkannten Finanzbedarf.
Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hatte sich im Januar 2024 neu konstituiert. Das 45-köpfige Gremium blicke auf ein „äußerst ereignis- und ertragreiches Jahr“ zurück, erklärte die Hörfunkratsvorsitzende Katrin Hatzinger. Im Mittelpunkt standen die Reformdiskussionen der Länder zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, an denen sich das Gremium aktiv beteiligt hat, sowie die Umsetzung der Vorgaben des überarbeiteten Medienstaatsvertrags, der den Aufsichtsgremien weitreichende Aufgaben bei der Überwachung der Programmqualität übertragen hat. Hatzinger betonte die zunehmende Relevanz des Austauschs und der Abstimmung mit der Gremienvertreterkonferenz der ARD und dem ZDF-Fernsehrat. Es gebe viele gemeinsame Themen, nicht zuletzt aufgrund der geplanten Einrichtung eines Medienrates durch den Reformstaatsvertrag.
Im Sommer hatte der Hörfunkrat darüber hinaus einen nichtständigen Ausschuss „Digitales und Innovation“ eingerichtet, der als Thinktank die Entwicklung der Deutschlandradio-Programme begleitet. Mit einer internen Evaluierung sollen zudem aktuell Stärken, Schwächen und Optimierungspotenziale der Gremienarbeit identifiziert werden. Angesichts der erweiterten Aufgaben wird das Deutschlandradio-Gremienbüro ab nächstem Jahr von insgesamt drei Mitarbeitenden betreut.
In seinem Tätigkeitsbericht informierte Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue den Hörfunkrat über den aktuellen Stand der Reformpläne der für die Medienpolitik zuständigen Bundesländer. Im Oktober hatten die Länder Vorschläge für einen geänderten Auftrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgelegt, diese sind mittlerweile bestätigt worden. Wegen der ausstehenden Festsetzung des Rundfunkbeitrags hatten ARD und ZDF im November unabhängig davon eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Deutschlandradio ist in diesem Verfahren nur mittelbar beteiligt, da es durch die fehlende Bestätigung der Länder nicht beschwert ist. Aus Sicht von Deutschlandradio genießt aber auch in Zukunft die staatsferne Organisation der Beitragsfestsetzung oberste Priorität. Ausdrücklich begrüßt wird von Deutschlandradio das klare Bekenntnis zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als tragende Säule der Demokratie, so Raue: „Einige der mit dem Reformstaatsvertrag beschlossenen Ideen sehen wir als Bestätigung für unseren Weg, der unter anderem mit der Deutschlandradio-Denkfabrik stark auf Publikumsdialog setzt und auf dem wir mit Deutschlandfunk Nova ein junges Programm fest im digitalen Raum etabliert haben.“ In der Diskussion betonte Katrin Hatzinger die Bereitschaft des Hörfunkrates, sich im Austausch mit dem Publikum stärker einzubringen.
Seit dem Jahr 2015 informiert sich der Hörfunkrat anhand einer umfangreichen Übersicht über die Themen von Lob, Beschwerden und Kritik. Neben dem Hörerservice kommt dabei auch den sozialen Netzwerken eine wichtige Rolle zu. Von Januar bis Oktober 2024 verzeichnete der Hörerservice rund 62.000 Kontakte, eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Häufig angesprochene Themen waren wie im Vorjahr der Nahost-Konflikt, die Berichterstattung über die AfD und den Krieg in der Ukraine. Der vollständige Bericht wird auf der Website des Hörfunkrats veröffentlicht.
Der fortschreitende Umstieg der Programmverbreitung von UKW auf DAB+ bildete einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen. Für Deutschlandradio erläuterte Verwaltungs- und Betriebsdirektor Rainer Kampmann den aktuellen Stand und die nächsten geplanten Schritte. Mittlerweile habe der DAB+ Umstieg nicht nur in vielen europäischen Ländern, sondern auch in Deutschland deutlich an Fahrt aufgenommen. Der Umstieg auf DAB+ verspricht einen niedrigeren Energieverbrauch und zugleich eine verbesserte Akustik; auch hier sende Deutschlandradio mit einer hohen Datenrate ein deutliches Signal für die neuen technologischen Möglichkeiten. Der komplette Umstieg von UKW auf DAB+ werde allerdings nur gelingen, wenn er auch für die privaten Rundfunkbetreiber attraktiv sei, erklärte Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue. Der Hörfunkrat unterstützt die weitere Digitalisierung ausdrücklich und macht sich dabei für eine intensive Informationskampagne stark.
Bereits am Vortag hatte sich der Programmausschuss des Hörfunkrats ausführlich zusammen mit dem Deutschlandfunk-Nachrichtenchef Marco Bertolaso mit den Nachrichtenformaten der Deutschlandradio-Programme auseinandergesetzt. Die oft halbstündlichen bzw. stündlichen Nachrichten gelten als Kernkompetenz der bundesweiten Hörfunkprogramme, stehen aber dadurch auch unter ständiger Beobachtung. Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen bildete die Faktencheck-Unit von Deutschlandradio. Das dreiköpfige Team unterstützt die Programme angesichts zunehmender Desinformationskampagnen in der aktuellen und Hintergrund-Berichterstattung. Zwei Programmbeschwerden – eine zu einem Interview mit dem bündnisgrünen Bundestagsabgeordneten Julian Pahlke in den „Informationen am Mittag“ im Deutschlandfunk, eine weitere zu einem Deutschlandfunk-Onlinetext zum Thema „RKI-Files“ – beschieden die Mitglieder des Programmausschusses als nicht abhilfefähig, da sie keine Verletzung der Programmgrundsätze erkennen konnten.
In den zurückliegenden Monaten hat sich der nichtständige Ausschuss „Digitales & Innovation“ unter Vorsitz von Prof. Annette Leßmöllmann intensiv mit den Erwartungen und Herausforderungen der Deutschlandradio-Digitalstrategie auseinandergesetzt. Im Blickpunkt standen dabei insbesondere die Ausspielwege für journalistische Formate. Zur ab 2025 anstehenden Beteiligung von Deutschlandradio als Gesellschafter der Innovations- und Digitalagentur (ida) GmbH und damit einhergehenden Kooperationsoptionen tauschte sich der Ausschuss mit dem ida-Geschäftsführer aus.
Abschließend befasste sich der Hörfunkrat mit dem „Bericht über programmliche Leistungen und Perspektiven des nationalen Hörfunks 2024 – 2026“. Mit dem Text legt Deutschlandradio alle zwei Jahre Rechenschaft über die Erfüllung des Auftrages als öffentlich-rechtlicher bundesweiter Hörfunkanbieter ab und stellt die Schwerpunkte seiner künftigen programmlichen Leistungen vor. Der Hörfunkrat beschloss die Veröffentlichung, die unter anderem auf der Website des Senders erfolgt.
In den zurückliegenden Monaten hat sich der nichtständige Ausschuss „Digitales & Innovation“ unter Vorsitz von Prof. Annette Leßmöllmann intensiv mit den Erwartungen und Herausforderungen der Deutschlandradio-Digitalstrategie auseinandergesetzt. Im Blickpunkt standen dabei insbesondere die Ausspielwege für journalistische Formate. Zur ab 2025 anstehenden Beteiligung von Deutschlandradio als Gesellschafter der Innovations- und Digitalagentur (ida) GmbH und damit einhergehenden Kooperationsoptionen tauschte sich der Ausschuss mit dem ida-Geschäftsführer aus.
Abschließend befasste sich der Hörfunkrat mit dem „Bericht über programmliche Leistungen und Perspektiven des nationalen Hörfunks 2024 – 2026“. Mit dem Text legt Deutschlandradio alle zwei Jahre Rechenschaft über die Erfüllung des Auftrages als öffentlich-rechtlicher bundesweiter Hörfunkanbieter ab und stellt die Schwerpunkte seiner künftigen programmlichen Leistungen vor. Der Hörfunkrat beschloss die Veröffentlichung, die unter anderem auf der Website des Senders erfolgt.
Der Deutschlandradio-Hörfunkrat:
Der Hörfunkrat hat 45 Mitglieder. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Der Anteil der Mitglieder, die dem staatlichen und staatsnahen Bereich zuzurechnen sind, darf ein Drittel nicht übersteigen. Das Aufsichtsgremium stellt die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Der Hörfunkrat tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre. Die nächste öffentliche Sitzung des Hörfunkrats findet am 6. März 2024 in Berlin statt.
www.deutschlandradio.de/hoerfunkrat
Der Hörfunkrat hat 45 Mitglieder. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Der Anteil der Mitglieder, die dem staatlichen und staatsnahen Bereich zuzurechnen sind, darf ein Drittel nicht übersteigen. Das Aufsichtsgremium stellt die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Der Hörfunkrat tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre. Die nächste öffentliche Sitzung des Hörfunkrats findet am 6. März 2024 in Berlin statt.
www.deutschlandradio.de/hoerfunkrat