Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 einstimmig den Jahres- und Konzernabschluss 2022 des Senders genehmigt. Der Abschlussbericht war zuvor bereits vom Verwaltungsrat auf Basis des Berichts einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und dem von ihr erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks beschlossen worden. Die Körperschaft weist für das zurückliegende Jahr in der Ertrags- und Aufwandsrechnung einen bilanziellen Jahresüberschuss in Höhe von 9,4 Mio. Euro aus. Im Jahr zuvor stand – auch wegen der verzögerten Beitragsanpassung – ein Fehlbetrag von 13,6 Mio. Euro zu Buche. Der Überschuss in der Finanzrechnung („Haushaltsüberschuss“) beträgt 2,8 Mio. Euro. Im Zuge der Prüfung nahm der Hörfunkrat auch den für 2022 erstmals vorgelegten Nachhaltigkeitsbericht von Deutschlandradio zur Kenntnis. Nach der Genehmigung des Abschlussberichts wurde Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue für das zurückliegende Geschäftsjahr einstimmig entlastet.
Bei der Sitzung im MDR-Sendezentrum Leipzig tauschte sich der Hörfunkrat intensiv mit dem designierten MDR-Intendanten Ralf Ludwig und Gabriele Schade, der 2. Stellvertretenden Vorsitzenden des MDR-Rundfunkrates, zu aktuellen und grundsätzlichen medienpolitischen Themen aus. Erörtert wurden in diesem Zusammenhang auch die durch die Länder im neuen 3. Medienstaatsvertrag formulierten und deutlich ausgeweiteten Aufgaben der Aufsichtsgremien und die dafür notwendigen Qualitätsrichtlinien. Schwerpunkte der Diskussion waren darüber hinaus die Repräsentanz Ostdeutscher in Führungspositionen und der journalistische Umgang mit demokratiekritischen und -feindlichen Positionen. Der Austausch zwischen den Aufsichtsgremien von Landesrundfunkanstalten und Deutschlandradio soll zukünftig ausgebaut werden. Für seine anstehende Arbeit als MDR-Intendant wünschte Frank Schildt als Deutschlandradio-Hörfunkratsvorsitzender Ralf Ludwig alles Gute und viel Kraft bei den vor ihm liegenden Aufgaben.
Über die Digitalstrategie von Deutschlandradio und ihre Auswirkungen auf Text und Bild berichtete Deutschlandradio-Programmdirektorin Jona Teichmann dem Hörfunkrat. Mit der 2022 beschlossenen Strategie will Deutschlandradio innerhalb von fünf Jahren zum wichtigsten Anbieter hochwertiger journalistischer und künstlerischer Audioformate im deutschsprachigen Raum werden. Durch Mittelumschichtungen wurden zuletzt zahlreiche neue Projekte angestoßen, von der Podcast-Entwicklung über die Anpassung von Arbeitsstrukturen bis zur für 2024 geplanten Einführung eines Radio-Recommender-Systems. Im Gegenzug wurden zuletzt programmbegleitende Texte auf den Webseiten neu geordnet und die Veröffentlichung von Manuskripten reduziert. Erklärtes Ziel von Deutschlandradio ist eine einfacher zugängliche und zugleich besser auffindbare Darstellung der Informationsangebote von Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova. Mit der Konzentration auf ein audio-zentriertes Angebot folge Deutschlandradio auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, erklärte Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue.
Ein Ergebnis der Digitalstrategie sei der neue Podcast „Tatort Kunst“, so Raue. Der Podcast durchleuchtet die oftmals intransparente Kulturbranche und stellt die bisher umfangreichste Recherche für ein Digitalformat im Deutschlandfunk dar. In seinem Tätigkeitsbericht informierte der Deutschlandradio-Intendant den Hörfunkrat über zahlreiche weitere Aktivitäten der Programme, über Rückmeldungen zu einzelnen Sendungen, über die Planungen zu „100 Jahre Radio“ im Oktober 2023 und die bisherigen Ergebnisse der verstärkten programm- und standortübergreifenden Zusammenarbeit bei Deutschlandradio.
Der Hörfunkrat beschloss in Leipzig auch Änderungen der Satzung von Deutschlandradio. Das Regelwerk enthält künftig genaue Bestimmungen zu Sitzungen, Abstimmungen und Wahlen, die nicht in Präsenz stattfinden können. In der kommenden Amtsperiode des Hörfunkrats ab 2024 wird das Gremium erneut zwei Sachverständige in den Deutschlandradio-Verwaltungsrat entsenden. Die entsprechende Ausschreibung werde Anfang Oktober 2023 veröffentlicht, so Hörfunkratsvorsitzender Frank Schildt. Der Hörfunkrat befasste sich zudem mit einer Programmbeschwerde zur Sendung „Informationen am Morgen“ vom 7. November 2022. Das Gremium wies die Beschwerde zurück, weil es keine Verstöße gegen die für Deutschlandradio einschlägigen Programmgrundsätze erkennen konnte.
Bereits am Vortag informierte sich der Programmausschuss des Hörfunkrats über Arbeitsweise und Themen, die der MDR-Programmausschuss aktuell bearbeitet. Als Gesprächspartnerin stand dafür MDR-Programmausschussvorsitzende Beatrice Sauerbrey zur Verfügung. In der Sitzung berichtete zudem Deutschlandradio-Landeskorrespondent Alexander Moritz über seine Arbeit in Sachsen. Zwei vorliegende Programmbeschwerden zum „Interview der Woche“ vom 18. September 2022 und zum Podcast „Kompressor“ vom 5. April 2022 beschieden die Mitglieder des Programmausschusses als nicht abhilfefähig, da sie keine Verletzung der Programmgrundsätze erkennen konnten.
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Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hat aktuell 44 Mitglieder und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Er stellt die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt in der Regel vier Mal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre. Die laufende Amtsperiode endet am 31. Dezember 2023. Die nächste öffentliche Sitzung findet am 14. Dezember 2023 statt.
www.deutschlandradio.de/hoerfunkrat
Bei der Sitzung im MDR-Sendezentrum Leipzig tauschte sich der Hörfunkrat intensiv mit dem designierten MDR-Intendanten Ralf Ludwig und Gabriele Schade, der 2. Stellvertretenden Vorsitzenden des MDR-Rundfunkrates, zu aktuellen und grundsätzlichen medienpolitischen Themen aus. Erörtert wurden in diesem Zusammenhang auch die durch die Länder im neuen 3. Medienstaatsvertrag formulierten und deutlich ausgeweiteten Aufgaben der Aufsichtsgremien und die dafür notwendigen Qualitätsrichtlinien. Schwerpunkte der Diskussion waren darüber hinaus die Repräsentanz Ostdeutscher in Führungspositionen und der journalistische Umgang mit demokratiekritischen und -feindlichen Positionen. Der Austausch zwischen den Aufsichtsgremien von Landesrundfunkanstalten und Deutschlandradio soll zukünftig ausgebaut werden. Für seine anstehende Arbeit als MDR-Intendant wünschte Frank Schildt als Deutschlandradio-Hörfunkratsvorsitzender Ralf Ludwig alles Gute und viel Kraft bei den vor ihm liegenden Aufgaben.
Über die Digitalstrategie von Deutschlandradio und ihre Auswirkungen auf Text und Bild berichtete Deutschlandradio-Programmdirektorin Jona Teichmann dem Hörfunkrat. Mit der 2022 beschlossenen Strategie will Deutschlandradio innerhalb von fünf Jahren zum wichtigsten Anbieter hochwertiger journalistischer und künstlerischer Audioformate im deutschsprachigen Raum werden. Durch Mittelumschichtungen wurden zuletzt zahlreiche neue Projekte angestoßen, von der Podcast-Entwicklung über die Anpassung von Arbeitsstrukturen bis zur für 2024 geplanten Einführung eines Radio-Recommender-Systems. Im Gegenzug wurden zuletzt programmbegleitende Texte auf den Webseiten neu geordnet und die Veröffentlichung von Manuskripten reduziert. Erklärtes Ziel von Deutschlandradio ist eine einfacher zugängliche und zugleich besser auffindbare Darstellung der Informationsangebote von Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova. Mit der Konzentration auf ein audio-zentriertes Angebot folge Deutschlandradio auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, erklärte Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue.
Ein Ergebnis der Digitalstrategie sei der neue Podcast „Tatort Kunst“, so Raue. Der Podcast durchleuchtet die oftmals intransparente Kulturbranche und stellt die bisher umfangreichste Recherche für ein Digitalformat im Deutschlandfunk dar. In seinem Tätigkeitsbericht informierte der Deutschlandradio-Intendant den Hörfunkrat über zahlreiche weitere Aktivitäten der Programme, über Rückmeldungen zu einzelnen Sendungen, über die Planungen zu „100 Jahre Radio“ im Oktober 2023 und die bisherigen Ergebnisse der verstärkten programm- und standortübergreifenden Zusammenarbeit bei Deutschlandradio.
Der Hörfunkrat beschloss in Leipzig auch Änderungen der Satzung von Deutschlandradio. Das Regelwerk enthält künftig genaue Bestimmungen zu Sitzungen, Abstimmungen und Wahlen, die nicht in Präsenz stattfinden können. In der kommenden Amtsperiode des Hörfunkrats ab 2024 wird das Gremium erneut zwei Sachverständige in den Deutschlandradio-Verwaltungsrat entsenden. Die entsprechende Ausschreibung werde Anfang Oktober 2023 veröffentlicht, so Hörfunkratsvorsitzender Frank Schildt. Der Hörfunkrat befasste sich zudem mit einer Programmbeschwerde zur Sendung „Informationen am Morgen“ vom 7. November 2022. Das Gremium wies die Beschwerde zurück, weil es keine Verstöße gegen die für Deutschlandradio einschlägigen Programmgrundsätze erkennen konnte.
Bereits am Vortag informierte sich der Programmausschuss des Hörfunkrats über Arbeitsweise und Themen, die der MDR-Programmausschuss aktuell bearbeitet. Als Gesprächspartnerin stand dafür MDR-Programmausschussvorsitzende Beatrice Sauerbrey zur Verfügung. In der Sitzung berichtete zudem Deutschlandradio-Landeskorrespondent Alexander Moritz über seine Arbeit in Sachsen. Zwei vorliegende Programmbeschwerden zum „Interview der Woche“ vom 18. September 2022 und zum Podcast „Kompressor“ vom 5. April 2022 beschieden die Mitglieder des Programmausschusses als nicht abhilfefähig, da sie keine Verletzung der Programmgrundsätze erkennen konnten.
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Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hat aktuell 44 Mitglieder und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Er stellt die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt in der Regel vier Mal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre. Die laufende Amtsperiode endet am 31. Dezember 2023. Die nächste öffentliche Sitzung findet am 14. Dezember 2023 statt.
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