Der Hörfunkrat von Deutschlandradio kommt am Donnerstag, 6. Juni 2024, in Köln zur zweiten Sitzung in seiner neuen Amtsperiode zusammen. Auf der Tagesordnung im Deutschlandradio-Funkhaus stehen unter anderem ein Compliance-Regelwerk für Gremien, die Schaffung eines nichtständigen Ausschusses „Digitales und Innovation“ sowie der Gleichstellungsbericht von Deutschlandradio 2023. Mit einer Expertin werden sich die Hörfunkratsmitglieder außerdem mit der Frage beschäftigen, inwieweit es einen angemessenen medialen Umgang mit rechtsextremen Positionen gibt.
Die vollständige Tagesordnung finden Sie unter:
https://www.deutschlandradio.de/termine-und-tagesordnungen-des-hoerfunkrates-100.html
Der Hörfunkrat tagt öffentlich. Anmeldungen zur Teilnahme sind bis 30. Mai 2024 per Mail an gremienbuero@deutschlandradio.de möglich.
Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hat aktuell 44 Mitglieder. Das Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Der Anteil der Mitglieder, die dem staatlichen und staatsnahen Bereich zuzurechnen sind, darf ein Drittel nicht übersteigen. Als Aufsichtsgremium stellt der Hörfunkrat die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre.
Die vollständige Tagesordnung finden Sie unter:
https://www.deutschlandradio.de/termine-und-tagesordnungen-des-hoerfunkrates-100.html
Der Hörfunkrat tagt öffentlich. Anmeldungen zur Teilnahme sind bis 30. Mai 2024 per Mail an gremienbuero@deutschlandradio.de möglich.
Der Deutschlandradio-Hörfunkrat hat aktuell 44 Mitglieder. Das Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Der Anteil der Mitglieder, die dem staatlichen und staatsnahen Bereich zuzurechnen sind, darf ein Drittel nicht übersteigen. Als Aufsichtsgremium stellt der Hörfunkrat die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre.