Deutschlandradio ist ein Haus in Bewegung. Zurecht erwarten Hörerinnen und Nutzer, dass unsere vielfältigen Programmangebote leicht zugänglich und überall dort zu finden sind, wo Menschen sie suchen und erwarten – und das ist immer mehr online. Zeitunabhängiges Hören wird zunehmend wichtiger. Auf vielfältigen Wegen nutzt Deutschlandradio die Chance, mit seinen Inhalten auf den digitalen Verbreitungswegen ein neues Publikum zu erreichen.
Mit dem Deutschlandradio-Staatsvertrag haben die Länder die drei bundesweiten Radioprogramme Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova beauftragt. Diese werden weitgehend über den Rundfunkbeitrag finanziert, der nach einer Senkung im Jahr 2015 im Jahr 2021 erstmals nach zwölf Jahren erhöht wurde. Deutschlandradio erhält rund 54 Cent des monatlichen Haushaltsbeitrags von 18,36 Euro. Mit diesen Mitteln müssen neben den linear verbreiteten Programmen die zusätzlichen Angebote und Investitionen im Digitalen finanziert werden – bei gerade immens gestiegenen Teuerungsraten.
Auch aus diesem Grund arbeitet Deutschlandradio weit über das gesetzlich geforderte Maß hinaus mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern zusammen. Der jährlich vorgelegte Bericht über die Zusammenarbeit mit ARD und ZDF gibt Auskunft über die Vielzahl von Kooperationen, die in wirtschaftlicher und journalistischer Hinsicht Synergien schaffen, Kosten und Aufwände senken. Dazu gehören beispielsweise gemeinsame Korrespondentenplätze, der Ausbau eines gemeinsamen Beschaffungswesens, die Vereinfachung und Digitalisierung von Workflows oder eine Kooperation bei der Gehaltsabwicklung.
Auch dadurch konnten bei weitgehend unveränderten Etats und einer streng an den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientierten Haushaltsführung Programmkürzungen vermieden werden, das Podcastangebot wurde sogar weiter ausgebaut und wird durch zusätzliche Newsletter ergänzt.
Zu den öffentlich-rechtlichen Kooperationen kommt die in den letzten Jahren deutlich verstärkte funkhausübergreifende Zusammenarbeit. Seit Januar 2021 arbeiten die Bereiche Nachrichten, Sport, Länder, Wissenschaft, Musik, Literatur und Hörspiel Feature Radiokunst in Köln und Berlin standortübergreifend zusammen und bündeln so die Arbeit der Fachredaktionen. Ein neues, programmübergreifendes Ressort Länder erhöht den Stellenwert und die Sichtbarkeit der Berichterstattung aus den Bundesländern in den Programmen und auf allen non-linearen Ausspielwegen.
Für die weitere Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geben auch in den kommenden Jahren die für den Rundfunk zuständigen 16 Bundesländer den Rahmen vor. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag wurde 2023 bereits der Auftrag an die Rundfunkanbieter flexibilisiert, zugleich werden die Kompetenzen der Aufsichtsgremien gestärkt. Darüber hinaus wird gegenwärtig die Art und Zahl der beauftragten Programme und die damit verbundene, erforderliche Höhe des Rundfunkbeitrags diskutiert.
Im September 2024 hat die Rundfunkkommission der Länder den Entwurf für einen Reformstaatsvertrag veröffentlicht. Darin haben die Länder Vorschläge für eine Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks formuliert. Die Öffentlichkeit war eingeladen, den Entwurf zu kommentieren. Die Stellungnahme von Deutschlandradio finden Sie hier.
Weiterführende Links
- Rundfunkbeitrag
- Bericht über die Zusammenarbeit mit ARD und ZDF
- Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter
- Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" (Reformstaatsvertrag)