Drei-Stufen-Test

Der Drei-Stufen-Test ist ein Genehmigungsverfahren für öffentlich-rechtliche Telemedienangebote. Es stellt fest, ob ein neues Telemedienangebot oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Telemedienangebotes vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst ist.

Das Verfahren für den Drei-Stufen-Test ist in § 11 f Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Der Hörfunkrat von Deutschlandradio hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 entsprechende Richtlinien beschlossen. Am 28. Januar 2020 wurde darüber Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat hergestellt.

Hier finden Sie schrittweise alle Dokumente zum Drei-Stufen-Test 2020/2021:

03/2022: Beschluss des Hörfunkrates über das neue TMK 2020 (PDF)
03/2022: Beschlussvorlage des Hörfunkrates zum neuen TMK 2020 (PDF)
06/2021: Pflichtgutachten beauftragt (PDF)
04/2021: Gutachtersuche Interessenbekundungsverfahren April 2021 (PDF)
12/2020: Pressemitteilung Gelegenheit zur Stellungnahme seitens Dritter (PDF)
10/2020: Deutschlandradio Telemedienkonzept 2020 (PDF)
01/2020: Drei-Stufen-Test – Genehmigungsrichtlinien, in Kraft seit 28.01.2020 (PDF)
Die Dokumente zum Drei-Stufen-Test 2009/2010 finden Sie hier.