Deutschlandradio hat am 30. April 2019 der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihre Anmeldung für den 22. KEF-Bericht übermittelt.
Die zu Grunde liegende, aktuelle Beitragsertragsplanung von ARD, ZDF und Deutschlandradio prognostiziert für den Zeitraum 2021 bis 2024 im Vergleich zur laufenden Finanzierungsperiode leicht geringere Erträge. Diese Minderungen sind vor allem Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsbefreiung von Zweitwohnungen. Da die staatsvertragliche Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist und keine konkreten Erfahrungen für diesen Bereich vorliegen, wird sich die tatsächliche Belastbarkeit der prognostizierten Effekte erst im Zeitablauf erhärten. Auch die konkreten Ertragsauswirkungen aus dem Meldedatenabgleich Mitte 2018 werden sich erst nach und nach konkretisieren. Unter diesen Randbedingungen gehen wir für die Periode 2021 bis 2024 von Beitragserträgen in Höhe von 890 Mio. € aus. Dieser Betrag liegt damit um 9,5 Mio. € unter dem Erwartungswert für die laufende Periode.
Digitalisierung der Medienwelt: Herausforderungen und Chancen
Die Aufwandsplanung für die kommenden Jahre ist gekennzeichnet durch die weiter wachsenden Herausforderungen und Chancen einer sich wandelnden Medienwelt im digitalen Zeitalter. Stichworte wie „medienkonvergentes Arbeiten“, „agiles Führungsverständnis“ und „permanenter Veränderungsdruck“ werden die Erfüllung unseres Auftrages immer stärker prägen. Die damit einhergehende und wachsende Projektorientierung wird – durchaus mit Recht – häufig als Zusatzaufwand zum Tagesgeschäft wahrgenommen. Im Rahmen der angemeldeten, moderaten Steigerungsraten im Bereich aller Aufwandsarten, die bestenfalls die Veränderung der Kosten abfangen, müssen deshalb erhebliche Effizenzgewinne bei gleichzeitiger Konzentration auf das Wesentliche geschöpft werden.
Personal und Tarifabschlüsse
Für die Vergütungsentwicklung der festangestellten Mitarbeitenden legen wir die mit ARD und ZDF abgestimmte Gesamtpersonalkostensteigerung von 2,5 % p. a. zu Grunde. Dieser Wert liegt in dem Prognoseintervall, das sich aus der analogen Anwendung der bisher von der KEF praktizierten Berechnungsmethoden ergibt. Bei einer konstanten Beschäftigung setzt er inhaltlich Vergütungstarifabschlüsse voraus, die unterhalb der jüngsten Vereinbarungen im öffentlichen Dienst der Länder liegen.
Ausschließlich aufgrund der notwendigen Absenkung der Garantieverzinsung bei der bbp mussten wir höhere Prämienzahlungen für die entsprechende Rückdeckungsversicherung der Altersversorgungsansprüche ab 2020 ansetzen.
Bei der rundfunkspezifischen Teuerungsrate für Deutschlandradio (Hörfunkanbieter) unterstellen wir unter Orientierung am bisherigen KEF-Maßstab bei den Programmaufwendungen eine Anpassungsrate von jährlich 2,49 % ab 2021.
Der Sachaufwand folgt der „normalen“ Preissteigerung (bis zu 2 % p. a.) , die auch von der KEF als Maßstab herangezogen wird. Ab 2021 haben wir aufgrund des Wegfalls der Steuerprivilegierung ein Mehrwertsteuerrisiko für bestimmte Kooperationen, z. B. mit dem WDR zur Durchführung der Gehalts- und Honorarabrechnung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen – z. B. bei der ARGE RBT – mit eingeplant.
Gesamtwirtschaft durch Strukturprojekte
Zur Verbesserung der Gesamtwirtschaftlichkeit kommt in den Querschnittsbereichen der gemeinsam mit der ARD und ZDF initiierten Strukturprojekten und –reformen eine besondere Bedeutung zu. Hier übertreffen wir im Zeitraum 2017 bis 2028 die bereits in der Vergangenheit prognostizierten Einsparungen in Höhe von insgesamt 13,7 Mio. € noch einmal um 0,3 Mio. €. Diese Werte haben wir auch in unsere Bedarfsanmeldung übernommen. Dieses Ergebnis halten wir auch deshalb für besonders bemerkenswert, weil Deutschlandradio seit seiner Gründung bereits tief in die Strukturen der Zusammenarbeit innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingebunden ist und damit sein staatsvertragliches Kooperationsgebot seit nunmehr 25 Jahren in vielfältiger Weise umsetzt.
Darüber hinaus ist im Rahmen unserer Finanzbedarfsanmeldung vor allem folgendes hervorzuehen:
Wir haben unser zum 21. Bericht vorgelegtes Personalkonzept weiterentwickelt. In diese Fortschreibung sind auch erste Erfahrungen mit unserem budgetorientierten und im Rahmen einer robusten Gesamtsteuerung dezentral ausgerichteten Bewirtschaftungskonzept für feste Mitarbeit eingeflossen. Darüber hinaus haben wir unsere strategischen Überlegung für den Einsatz von festen und freien Mitarbeitenden konkretisiert. Der nächste, konsequente Schritt in diesem Zusammenhang wäre nunmehr auch die integrierte Bewirtschafttung der Budgets für feste und freie Mitarbeit im Sinne des von der KEF selbst entworfenen „erweiterten Personalkostenbegriffs“. Als Vorgriff hierauf und unter ausdrücklicher Würdigung der im jüngsten Beschluss der Ministerpräsidenten zur zukünftigen Rundfunkfinanzierung niedergelegten Position zu einer weitergehenden Budgetierung wollen wir in den kommenden Jahren eine begrenzte gegenseitige Deckungsfähigkeit von Programm- und Personalaufwand herbeiführen.
Für ein zunächst zeitlich begrenztes und wirtschaftlich maßvolles Programmvorhaben haben wir zusätzliche Mittel in Höhe von etwa 3,6 Mio. € angemeldet. Das Vorhaben trägt den Titel „Ihre persönliche Geschichte. Unsere gemeinsame Geschichte. Unser gemeinsames Land.“ Hiermit soll eine Plattform geschaffen werden, die Audio-Dokumente zur Zeitgeschichte aus unseren Archiven veröffentlicht und diskutiert. In den Programmen und den Online-/Social Media-Angeboten von Deutschlandradio wird der entsprechende Faden aufgenommen und weitergesponnen. Als Kooperationspartner ist das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA) fest vorgesehen. Weitere Einzelheiten sind der den Unterlagen beiliegenden Projektskizze zu entnehmen.
Funkhaus in Köln: Erneuerungsmaßnahmen
Am Standort Köln werden in den kommenden Jahren umfangreiche Sanierungen und Erneuerungsmaßnahmen im Bereich der Immobilie unseres Funkhauses erforderlich. Nachdem Deutschlandradio zunächst einen kompletten Neubau innerhalb von Köln gutachterlich geprüft und vor allem wegen der hohen Kapitalbindung verworfen hatte, sind deshalb die entsprechenden Mittel neu zu veranschlagen. Hierzu ist auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung durch die PWC ein Sanierungskonzept erarbeitet worden. Es schließt mit einem Gesamtvolumen von etwa 188 Mio. € und einem Realiserungszeitraum ("Zug um Zug") von 12 Jahren ab. Wir haben dieses Vorhaben in unserer Finanzbedarfsanmeldung grundsätzlich berücksichtigt. Eine detaillierte Darstellung ist in der Anlage 4, AG 4 unserer Anmeldung enthalten.
DAB+ Programmverbreitung
Bei der linearen terrestrischen Programmverbreitung ist für uns DAB+ inzwischen der Verbreitungsweg mit der signifikant höchsten technischen Reichweite. Vor diesem Hintergrund haben wir bereits im Jahr 2018 die Verbreitung über einige UKW-Kleinleistungssender zu Gunsten des DAB+-Ausbaus eingestellt. Für das laufende Jahr ist der Verzicht auf weitere fünf UKW-Sender in Gebieten mit digitaler Radioversorgung bereits in der Umsetzung. Damit wächst DAB+ aus Sicht von Deutschlandradio eindeutig aus dem bisherigen Projektstatus heraus und soll ab dem 1. Januar 2021 in den Regelbetrieb überführt werden. Bis 2024 verfolgen wir dann ein Szenario, dass neben dem Ausbau des DAB+-Netzes auf 199 Sender im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten ein weiteres, begrenztes Abschmelzen insbesondere von sehr unwirtschaftlichen UKW-Frequenzen in gut mit DAB+ versorgten Gebieten vorsieht. Dieses Vorgehen führt allerdings zur Anmeldung eines Mehraufwands von rund 5,8 Mio. € gegenüber unserer bisherigen Rahmenplanung. Diese hatte sachlich ein komplettes UKW-Abschaltszenario in den kommenden Jahren antizipiert. Sobald dies absehbar ist, wird Deutschlandradio die entsprechenden Einsparungen selbstverständlich erwirtschaften. Einen vorherigen Alleingang mit einem großflächigen Rückzug aus der UKW-Verbreitung halten wir allerdings nicht mit unserem Auftrag vereinbar und publizistisch für nicht zumutbar. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf den den Unterlagen beiliegenden Projektbericht zum Digitalradio.
Regelung Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH (roc)
Deutschlandradio ist auf Basis von staatsvertaglichen Regelungen mit einem 40 %-Anteil größter Gesellschafter der Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH (roc). Daneben sind die Bundesrepublik Deutschland, das Land Berlin und der rbb beteiligt. Die bisherige Bemessung des Zuschusses für die vier Klangkörper (zwei Orchester und zwei Chöre) ging von einem planmäßigen Abschmelzen der Rücklagen aus. Diese Rücklagen der roc sind Ende 2020 planmäßig aufgebraucht. Um dann eine Finanzierungslücke zu vermeiden, müssten alle Gesellschafter ihren Zuschuss anteilig Ihrer Beteiligung anpassen. Der Bund und das Land Berlin haben inzwischen hochrangig eine entsprechende Zuschusserhöhung in Aussicht gestellt, Deutschlandradio und der rbb haben erklärt, dass sie diesen Umstand in der Finanzbedarfsanmeldung zum 22. KEF-Bericht berücksichtigen werden. Für Deutschlandradio bedeutet dies insgesamt einen Mehrbedarf von rund 13,6 Mio. €, der in der Finanzbedarfsanmeldung enthalten ist.
Die KEF wird die Anmeldung von Deutschlandradio in den kommenden Monaten überprüfen und dann den Ländern einen Vorschlag über die künftige Beitragshöhe unterbreiten. Bis zum Jahresende 2019 wird die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein. Eine Anpassung des Rundfunkbeitrags kann frühestens zum 1. Januar 2021 erfolgen.