Am Freitag, 23. Februar 2024, hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) in Berlin ihre Empfehlung für den Rundfunkbeitrag als 24. KEF-Bericht an die Bundesländer abgegeben. Grundlage für die Empfehlung der KEF war die Bedarfsanmeldung von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus dem Jahr 2023. Nach Analyse und Überprüfung der Anmeldung empfiehlt die KEF in ihrem Bericht für eine bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Anpassung des monatlichen Rundfunkbeitrags ab 2025 von 18,36 Euro auf 18,94 Euro. Damit liegt die von der KEF empfohlene Steigerung deutlich unterhalb der aktuellen Teuerungsrate.
Deutschlandradio hatte bei der KEF zusätzliche Mittel für den staatsvertraglich gewollten Ausbau der nichtlinearen Angebote angemeldet. Diese wurden von der KEF überwiegend nicht anerkannt. Da alle linearen Angebote von Deutschlandradio weiterhin unverändert beauftragt sind, steht Deutschlandradio vor der Herausforderung, nichtlineare Angebote, bspw. Podcasts oder Social-Media-Angebote insbesondere für jüngere Zielgruppen, noch stärker durch weitere Effizienzgewinne und eine Umverteilung von Mitteln umzusetzen.
Wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, entscheiden nicht die Rundfunkanstalten, sondern wird in einem mehrstufigen Verfahren festgelegt. Die Höhe richtet sich nach dem Bedarf der von der Rundfunkpolitik beauftragten Angebote. Im ersten Schritt ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf für die kommenden Jahre. Diesen melden sie dann bei einem unabhängigen Sachverständigengremium – der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) – an. Die KEF prüft diese Anmeldung und nimmt regelmäßig Veränderungen und Kürzungen vor. Die Ergebnisse werden in der Regel alle zwei Jahre in einem umfangreichen Bericht dokumentiert und veröffentlicht. Dieser KEF-Bericht enthält auch den aus den Ergebnissen ermittelten Vorschlag für die Beitragshöhe und -verteilung. Auf dieser Basis formulieren die Regierungen der Länder einen Staatsvertragsentwurf zur Rundfunkfinanzierung, der die Höhe des Rundfunkbeitrags festschreibt. Dieser Staatsvertragsentwurf wird von allen 16 Landesparlamenten beraten. Er kommt zustande, wenn alle zustimmen. Mit diesem Verfahren wird die Finanzierung des Rundfunks auf eine fachliche und am Auftrag orientierte Basis gestellt und – trotz der Mitwirkung der Länder – eine unmittelbare politische Einflussnahme verhindert.