Stärker als kommerzielle Medienunternehmen unterliegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter der Kontrolle durch Aufsichtsgremien, in die eine Vielzahl gesellschaftlicher Gruppen und Verbände eingebunden sind. Bei Deutschlandradio üben Hörfunkrat und Verwaltungsrat die Aufsicht aus und haben dabei weitreichende Kontrollbefugnisse.
Der Verwaltungsrat überwacht die Tätigkeit des Intendanten, speziell in wirtschaftlichen Fragen. Alle Verpflichtungen ab 125.000 Euro müssen durch den Verwaltungsrat freigegeben werden. Bei bestimmten Rechtsgeschäften und bei der Ernennung der zwei Direktoren durch den Intendanten ist seine Zustimmung einzuholen. Darüber hinaus schließt das Gremium mit dem Intendanten den Dienstvertrag ab und befindet über Haushaltsplan und Jahresabschluss der Körperschaft, welche danach an den Hörfunkrat zur Genehmigung weitergeleitet werden. Der Verwaltungsratsvorsitz wechselt regelmäßig zwischen ARD und ZDF. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Der Hörfunkrat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Bundes, vor allem aber repräsentiert er eine Vielzahl unterschiedlichster gesellschaftlicher Verbände und Gruppen. Die 45 Mitglieder achten auf die Einhaltung der im Staatsvertrag aufgeführten Bestimmungen zur Gestaltung von Sendungen, zu Berichterstattung, Jugendschutz, Gegendarstellung, Verlautbarungsrecht, Anspruch auf Sendezeit und zu Eingaben und Beschwerden. Der Hörfunkrat ist zudem für die generelle Beratung des Intendanten in Programmfragen zuständig. Er informiert online ausführlich über seine Arbeit.
Geplante Änderungen
Mit dem in 2023 inkraftgetretenen Dritten Medienänderungsstaatsvertrags wurden die Aufsichtsgremien weiter gestärkt. Künftig stellen die Gremien Richtlinien für die Programme auf, in denen inhaltliche und formale Qualitätsstandards sowie standardisierte Prozesse zu deren Überwachung festgelegt sind. In der Folge der Diskussion über die Zusammensetzung und Funktionsweise der Gremien in den letzten Monaten befassen sich die für die Rundfunkpolitik zuständigen 16 Bundesländer mit weiteren Schritten zur Stärkung der Aufsicht durch einen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Die Gremien sollen personell und strukturell dauerhaft in der Lage sein, ihre Aufsichtsfunktion in allen Bereichen umfassend und unabhängig auszuüben.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Deutschlandradio wird jenseits der Aufsichtsgremien auch von den Rechnungshöfen der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen regelmäßig geprüft. Die beiden Landesrechnungshöfe sind durch den Sitz der Körperschaft in Berlin und Köln zuständig.