MarktplatzReparieren statt Wegschmeißen

Illustration in Blautönen zeigt verschiedene stilisierte Werkzeuge wie Flachzange, Schraubenzieher, etc.
Was bedeutet das geplante EU-weite Recht auf Reparatur für die Umwelt und für Verbraucherinnen und Verbraucher? (Deutschlandradio)
In Thüringen und Sachsen gibt es schon, was sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher auch in anderen Teilen der Republik wünschen: einen Reparaturbonus. Das ist ein Zuschuss zum Reparieren oder Reparieren lassen kaputter Geräte, wie zum Beispiel Toaster, Waschmaschine oder Handy. Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK werfen drei von vier Deutschen diese weg und kaufen ein neues Gerät, anstatt das alte reparieren zu lassen. Der Bonus ist eine Idee, das zu ändern, und eine Maßnahme, das Recht auf Reparatur umzusetzen, das dieses Jahr von der EU beschlossen wurde und in den nächsten zwei Jahren in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll.
Dass kaputte Geräte aktuell so selten repariert werden, hat verschiedene Gründe: Es fängt damit an, Ersatzteile zu finden – und dann jemanden, der das betroffene Gerät instand setzt. Am Ende ist reparieren oft teurer als neu kaufen. Außerdem sind viele Geräte so gebaut, dass sie gar nicht so einfach repariert werden können, zum Beispiel Handys mit fest verbautem Akku. Doch wenn defekte Geräte nach wenigen Jahren Nutzung auf dem Müll landen, ist das nicht im Sinne einer Kreislaufwirtschaft, die sich unter anderem die aktuelle Bundesregierung und die EU zum Ziel gesetzt haben. Deswegen hat die EU vor wenigen Monaten nicht nur ein Recht auf Reparatur beschlossen, sondern auch eine Ökodesign-Verordnung, mit der Hersteller unter anderem dazu verpflichtet werden, Geräte so zu bauen, dass sie leichter repariert werden können. Schließlich spielt das Thema auch für den Klimaschutz eine Rolle und damit für die Klimaschutzziele Deutschlands und der EU – sprich: bis 2045 beziehungsweise 2050 klimaneutral zu werden und dann nur noch so viele Treibhausgase zu produzieren, wie gleichzeitig kompensiert werden können.
Das Recht auf Reparatur kommt also in allen Mitgliedsländern der EU, und zwar bis spätestens 2026. Die Frage ist nur: Wie genau wird es umgesetzt? Ein Reparaturbonus, wie es ihn schon in Thüringen und Sachsen gibt, ist eine Möglichkeit: Wer ein kaputtes Elektrogerät reparieren lässt, bekommt in der Regel die Hälfte der Kosten erstattet. Wer sich in einem Repair-Café mit ein bisschen Hilfe selbst an die Instandsetzung traut, kann sogar die kompletten Kosten zurückerhalten. Allerdings gibt es ein jährliches Limit, das Ganze geht nur bei bestimmten Geräten und zunächst muss die Reparatur selbst bezahlt werden – dann erst kann der Zuschuss beantragt werden.
Auch in Frankreich gibt es schon einen Reparaturbonus: Dort zahlen Kundinnen und Kunden allerdings direkt den ermäßigten Preis. Um die Abrechnung kümmert sich das jeweilige Geschäft. Und mittlerweile gibt es den Zuschuss auch für die Reparatur von Schuhen und Kleidung. Möbel, Sportartikel und Fahrräder sollen folgen. In Österreich gibt es ein Modell mit Gutscheinen und in Schweden zahlen die Bürgerinnen und Bürger für Reparaturen nur die halbe Mehrwertsteuer.
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