Deutschlandradio-HörfunkratNächste Sitzung am 22. Februar 2024 in Berlin

Gruppenfoto der Mitglieder des Deutschlandradio-Hörfunkrats bei der konstituierenden Sitzung am 11.1.2024 in Berlin
Die Mitglieder des Hörfunkrats nach der konstituierenden Sitzung am 11.1.2024 in Berlin (Deutschlandradio/Christian Kruppa)
Der Hörfunkrat von Deutschlandradio kommt am Donnerstag, 22. Februar 2024, in Berlin zur zweiten Sitzung in seiner neuen Amtsperiode zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Reformideen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die der von den Ländern beauftrage Zukunftsrat vorgelegt hat. Darüber hinaus sollen in der Sitzung zwei Sachverständige gewählt werden, die der Hörfunkrat in den Deutschlandradio-Verwaltungsrat entsendet.
Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier.
Der Hörfunkrat tagt öffentlich. Anmeldungen zur Teilnahme sind bis 15. Februar 2024 per Mail an gremienbuero@deutschlandradio.de möglich.
Der Hörfunkrat hat in seiner neuen Amtsperiode aktuell 43 Mitglieder.18 Mitglieder wurden neu in das Aufsichtsgremium entsandt. In seiner konstituierenden Sitzung im Januar wählte das Gremium Katrin Hatzinger als neue Vorsitzende sowie Michael Deutscher als ersten Stellvertreter und Prof. Dr. Annette Leßmöllmann als zweite Stellverteterin.
Das Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Der Anteil der Mitglieder, die dem staatlichen und staatsnahen Bereich zuzurechnen sind, darf ein Drittel nicht übersteigen. Als Aufsichtsgremium stellt der Hörfunkrat die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre.
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