Tätigkeitsbericht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten von BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF

An dieser Stelle veröffentlichen wir gemäß § 18 Abs. 4 S. 2 Deutschlandradio-Staatsvertrag den jährlichen Tätigkeitsbericht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten, der gemäß Art. 51 ff. DSGVO die datenschutzrechtliche Aufsicht über Deutschlandradio und die anderen genannten Rundfunkanstalten führt.

Laptop im Dunkeln mit leuchtendem Bildschirm
Seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 sowie weitere wertvolle Informationen zum Datenschutzaufsicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk finden Sie hier.

Kontakt zum Rundfunkdatenschutzbeauftragten:

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte
beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF
Stephan Schwarze
Kantstr. 71-73
04275 Leipzig
Beschwerdeformular der Aufsichtsbehörde
Nach der staatsvertraglichen Neuordnung der datenschutzrechtlichen Regelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – für Deutschlandradio in §§ 16 ff Deutschlandradio-Staatsvertrag – entfällt ein Tätigkeitsbericht des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Kontakt zum Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragter (Art. 13 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO)
Rainer Schütz
Deutschlandradio
Hans-Rosenthal-Platz
10825 Berlin
datenschutz@deutschlandradio.de