Der Hörfunkrat von Deutschlandradio hat bei seiner Sitzung am 6. Juni 2024 im Kölner Funkhaus von Deutschlandradio einstimmig die Einrichtung eines nichtständigen Ausschusses für „Digitales und Innovation“ beschlossen. Die Hörfunkratsvorsitzende Katrin Hatzinger erläuterte hierzu: „Die digitale Transformation ist ein permanenter Prozess, der Deutschlandradio in den nächsten Jahren finanziell, personell und technisch stark fordern wird. Mit diesem neuen Ausschuss schafft der Hörfunkrat einen Thinktank für Digitales und Innovation, der diese Entwicklung kompetent begleiten wird.“ Der Ausschuss besteht aus insgesamt neun Vertreterinnen und Vertretern des Hörfunkrates. Als Ausschussvorsitzende wurde Prof. Dr. Annette Leßmöllmann (Hochschulrektorenkonferenz) gewählt, als stellvertretende Vorsitzende Maja Iwer (Landesjugendring NRW).
Bereits am Vortag der Sitzung hatten die Gremienmitglieder, von denen fast die Hälfte im Januar 2024 neu in das Aufsichtsgremium entsandt wurde, die Möglichkeit, das mittlerweile denkmalgeschützte Funkhaus im Rahmen einer Führung kennenzulernen. Michael Deutscher, erster stellvertretender Vorsitzender des Hörfunkrates: „Es ist faszinierend zu sehen, wie die Redaktionen hier in Studios mit modernster digitaler Technik in denkmalgeschützter Hülle arbeiten.“
Das Gremium hat sich im Verlauf der Sitzung über die im aktuellen Medienstaatsvertrag festgeschriebenen Vorgaben für neue Compliance-Richtlinien ausgetauscht. Die Gremienvorsitzenden-Konferenz der ARD (GVK) hatte hierzu eine Rahmenrichtlinie erarbeitet. Der Hörfunkrat stellte im Verlauf der Diskussion fest, dass der Deutschlandradio-Staatsvertrag bereits eine gute Grundlage für Compliance-Vorgaben bietet, will aber weiteren Bedarf für mögliche Anpassungen der Rahmenrichtlinie prüfen. Im nächsten Schritt wird sich der Verwaltungsrat mit dem Entwurf der GVK befassen.
Intendant Stefan Raue informierte in seinem Tätigkeitsbericht über die produktive Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei der Entwicklung einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Plattform für die Video- und Audioangebote der Rundfunkanstalten. Weiter blickte Raue auf Programmveranstaltungen der vergangenen Monate zurück, bei denen im Rahmen der Deutschlandradio-Denkfabrik ein intensiver Dialog mit dem Publikum stattgefunden hat.
Bereits in früheren Sitzungen hatte sich der Hörfunkrat mit der Frage eines angemessenen medialen Umgangs mit rechtsextremen Positionen befasst. Zur Vertiefung hatte das Gremium zur aktuellen Sitzung die Extremismusexpertin Natascha Strobl eingeladen, die per Videokonferenz zugeschaltet war. Strobl analysierte unter anderem die Strategien rechtspopulistischer Akteure, um bei ihren Zielgruppen möglichst viel mediale Aufmerksamkeit zu generieren.
Die Gleichstellungsbeauftragten von Deutschlandradio stellten dem Hörfunkrat den Gleichstellungsbericht 2023 vor. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei Deutschlandradio ist im Vergleich zu den Vorjahren erneut gestiegen und liegt aktuell bei 41 Prozent. Eine Herausforderung für das Unternehmen stellt die Altersstruktur der Belegschaft dar: 38 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Deutschlandradio werden in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen. Vor diesem Hintergrund begrüßte der Hörfunkrat die Einrichtung eines Mentoring-Programms bei Deutschlandradio, das gezielt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert, die derzeit eine fachliche Führungsposition innehaben.
Eine Programmbeschwerde zur Vorstellung von Interviewpartnern in der Sendung „Informationen am Morgen“ im Deutschlandfunk beschieden die Mitglieder des Hörfunkrates als nicht abhilfefähig, da sie keine Verletzung der Programmgrundsätze erkennen konnten.
Prof. Dr. Franz Riemer, Vorsitzender des Programmausschusses, berichtete im Hörfunkrat aus der Ausschusssitzung, die am Vortag stattgefunden hatte. Nach einem Bericht der Programmdirektorin Jona Teichmann über aktuelle Themen aus den drei Deutschlandfunk-Programmen, informierten Dr. Nicola Balkenhol, Abteilungsleiterin Online/Multimedia und Lena Stärk, Programmleitung Deutschlandfunk Nova, den Programmausschuss über die Präsenz der Programme in den sozialen Medien, insbesondere bei Instagram und TikTok.
Deutschlandradio-Hörfunkrat:
Der Hörfunkrat hat 45 Mitglieder. Als Aufsichtsgremium stellt er die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre. Die nächste Sitzung des Hörfunkrats findet am 19. September 2024 in Berlin statt.
www.deutschlandradio.de/hoerfunkrat
Deutschlandradio-Hörfunkrat:
Der Hörfunkrat hat 45 Mitglieder. Als Aufsichtsgremium stellt er die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Er tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre. Die nächste Sitzung des Hörfunkrats findet am 19. September 2024 in Berlin statt.
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